News | Andenregion Stimmt Ecuador gegen die Ölförderung?

Volksabstimmung über die Erdölförderung im Yasuní-Nationalpark

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Franklin Vega,

Der Yasuní-Nationalpark in Ecuador. Bild von einem Flussufer des Amazonas mit Bäumen
Der Nationalpark Yasuní ist der größte Nationalpark in Ecuador mit einer Fläche von 10.227,37 km² und einer Kernfläche von ca. 5000 km². Foto: Franklin Vega

Der 9. Mai 2023 war ein entscheidender Tag im Kampf für die Mitbestimmung und die Rechte der Natur in Ecuador. An diesem Tag hat das Verfassungsgericht entschieden, dass das vom Umweltkollektiv YASunidos geforderte Referendum umgesetzt werden muss. Ziel ist es, die weitere Förderung von Erdöl im ecuadorianischen Block 43 im Amazonasgebiet zu stoppen. Das Referendum soll am 20. August 2023 zeitgleich mit vorgezogenen Wahlen zum Parlament und Präsidentschaft stattfinden.

Das Urteil des Verfassungsgerichts folgt einer langen Geschichte von juristischen Hindernissen, Betrug und massivem Druck seitens der verschiedenen Regierungen Ecuadors seit 2013, insbesondere während der Amtszeit von Rafael Correa (2007–2017). Deren Sabotage des Vorhabens, die 846 Millionen Barrel Schweröl des Ishpingo-Tambococha- und Tiputini-Feldes (ITT) im Boden zu lassen, begann laut YASunidos schon kurz nachdem die Regierung von der internationalen Gemeinschaft Kompensationszahlungen in Höhe von 3,6 Milliarden US-Dollar forderte (Plan A). Gleichzeitig verfolgte die Regierung immer Plan B, nämlich das Öl doch zu fördern.

Das wichtigste Element des Kampfes von YASunidos war die Volksbefragung. Sie wurde am 23. August 2013 mit folgendem Wortlaut vorgestellt: «Sind Sie damit einverstanden, dass die ecuadorianische Regierung das ITT-Rohöl, bekannt als Block 43, dauerhaft im Boden belässt?» Dies war eine Antwort auf den Rückzug der Regierung Correa aus der Initiative. YASunidos sammelte 757.623 Unterschriften, von denen jedoch 60 Prozent für ungültig erklärt wurden. Nach zehn Jahren hat das Verfassungsgericht nun zugunsten des YASunidos-Kollektivs entschieden und das Referendum für zulässig erklärt.