FAQ Promovierende

Wann ist Bewerbungsschluss?

Bewerbungsschluss ist am 1.10.

Kann ich meine Bewerbung jederzeit einreichen?

Nein. Das Bewerbungsportal wird ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.

Wie lange kann ich maximal gefördert werden?

Die Förderdauer beträgt maximal 2 Jahre Regelförderzeit für internationale Promovierende. Auf Antrag sind zwei sechsmonatige Verlängerungen möglich. Weiterhin sind Verlängerungen auch für Kinderbetreuungszeiten oder länger währende Krankheiten/Beeinträchtigungen (Attest) möglich.

Für Promovierende die sich über das BMBF bewerben (Promotionsstipendium) beträgt die Förderdauer ab 1. Oktober 2023 3 Jahre. Auch hier gibt es auf Antrag Möglichkeiten der Verlängerung.

Wurde die Promotion (oder ein thematisch anderes ausgerichtetes Promotionsvorhaben) schon von einer anderen in- oder ausländischen Institution gefördert, wird diese Zeit auf die Förderdauer angerechnet.

Was geschieht, wenn ich während der Förderung wissenschaftlichen Nachwuchs bekomme?

Wir sind uns der Mehrfachbelastung von Eltern, die während ihres Studiums oder ihrer Promotionsphase Kinder zu betreuen haben, sehr bewusst. Daher legen wir sehr viel Wert darauf, die entstehenden Mehrfachbelastungen auszugleichen, damit man sich auf die Kinderbetreuung konzentrieren kann, ohne Studium oder Promotion aus den Augen zu verlieren. In den ersten sechs Wochen nach der Geburt gibt es für gewordene Mütter einen Mutterschutz. In der Promotionsförderung ist es möglich, eine Elternzeit von bis zu zwölf zusätzlichen Monaten gewährt zu bekommen.      

Ich habe in meinem Heimatland schon einen PHD erworben. Kann ich mich trotzdem noch für ein Stipendium bewerben?

Wenn Sie bereits eine Promotion abgeschlossen haben, können Sie sich nicht mehr für ein Stipendium bewerben.

Ich verfasse meine Dissertation in englischer Sprache. Kann das Exposé dann auch auf Englisch geschrieben werden?

Ja, wenn Sie die Dissertation auf Englisch schreiben, können Sie auch das Exposé auf Englisch schreiben. Das Kurzexposé muss aber in deutscher Sprache geschrieben werden.

Können Unterlagen nachgereicht werden?

Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Darum ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig um alle Unterlagen bemühen, weil deren Beschaffung erfahrungsgemäß zeitaufwändig ist. Auch das Zweitgutachten kann nicht nachgereicht werden.

Ich habe eine Immatrikulation an der Universität. Reicht diese als Nachweis der Zulassung aus?

Nein. Eine Immatrikulation reicht nicht aus. Es muss eine Zulassung vom Promotionsausschuss eingereicht werden. Wenn die Zulassung erst bei Einreichen der Promotion erteilt wird, muss der entsprechende Auszug aus der Promotionsordnung unbedingt eingereicht werden. Sie reichen dann zur Immatrikulation bitte auch die Betreuungsvereinbarung ein.

Ich werde an der ausländischen Universität erst zur Promotion zugelassen, wenn ich eine Finanzierung nachweisen kann. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie erst zur Promotion zugelassen werden, wenn Sie eine Finanzierung des Lebensunterhalts vorweisen, können Sie sich bei uns bewerben. Allerdings müssen Sie ein Schreiben der Universität beilegen, welches das bestätigt. Außerdem ist neben dem Gutachten eine Zusage der Erstbetreuer*in notwendig. Sollten Sie für ein Stipendium ausgewählt werden, kann das Stipendium erst gezahlt werden, wenn Sie die Zulassung nachgereicht haben.

Ich werde an der deutschen Universität erst zur Promotion zugelassen, wenn ich eine Finanzierung nachweisen kann. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Wenn Sie erst zur Promotion zugelassen werden, wenn Sie eine Finanzierung des Lebensunterhalts vorweisen, können Sie sich bei uns bewerben. Allerdings müssen Sie ein Schreiben der Universität beilegen, welches das bestätigt. Außerdem ist neben dem Gutachten eine Zusage der Erstbetreuer*in notwendig. Sollten Sie für ein Stipendium ausgewählt werden, kann das Stipendium erst gezahlt werden, wenn Sie die Zulassung nachgereicht haben.

Gilt ein „Offer“ von meiner ausländischen Universität als Promotionszulassung?

Nein. Sie müssen die endgültige Zusage der Universität haben, dass Sie dort zur Promotion zugelassen sind.

Gibt es Vorgaben für die einzureichenden Gutachten?

Es gibt keine formalen Vorgaben.

Die Gutachten müssen Auskunft zum geplanten Promotionsvorhaben (nicht zur Diplom-/Magisterarbeit) geben. Sie sollen folgende Angaben enthalten:

  • zur wissenschaftlichen Relevanz des Dissertationsthemas
  • zum aktuellen Forschungsstand
  • zu den Forschungsmethoden
  • zum derzeitigen Arbeitsstand
  • zum Zugang zu Quellen/Materialien/Forschungsfeldern
  • zum Zeitplan

Muss das zweite Gutachten von eine*r Professor*in erstellt werden?

Nein, das zweite Gutachten kann auch von eine*r Hochschullehrenden ohne Professur erstellt werden. Die Person muss aber promoviert sein. Wichtig ist der Bezug zum Dissertationsthema.

Können die Gutachten separat an die RLS geschickt werden oder sollen sie Bestandteile der Bewerbung sein?

Gutachten müssen generell Bestandteil der Bewerbung sein. Bitte machen Sie Ihre*r Dozent*in klar, dass die Berücksichtigung eines separat eingereichten Gutachtens aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich ist.

Muss ich bei meiner zweiten Bewerbung neue Gutachten einreichen?

Sollten Sie Ihr Exposé umfassend überarbeitet haben, dann reichen Sie bitte auch aktualisierte Gutachten ein. Wenn Sie Ihr Exposé nicht überarbeitet haben, fügen Sie bitte die Gutachten aus der 1. Bewerbung bei.

Ich fertige eine kumulierte Promotion in einem naturwissenschaftlichen Fach an und kann gar kein ausführliches Inhaltsverzeichnis erstellen.

Wenn Sie kumulativ promovieren, geben Sie bitte bei der Bewerbung im Exposé einen Hinweis, dass das kommentierte Inhaltsverzeichnis entsprechend anders gestaltet ist. Aber selbst, wenn sie die Fachartikel schreiben, müssen Sie eine Argumentationsstruktur entwerfen. Wir wollen den roten Faden der Argumentation nachvollziehen können und sicherstellen, dass unsere Bewerber*innen sich hierzu frühzeitig Gedanken machen.

Muss ich alle Unterlagen in deutscher Sprache einreichen?

Sie können gern das Gutachten oder Zeugnisse auf Englisch einreichen. Unterlagen in anderen Sprachen müssen zusätzlich übersetzt eingereicht werden.

Welche Zeugnisse muss ich einreichen?

Bitte reichen Sie das Abschlusszeugnis Ihres Studiums ein. Wenn Sie im Bachelor und Master studiert haben, dann bitte beide Zeugnisse einreichen.

Müssen Antragsteller*innen parteipolitisch aktiv sein?

Nein. Angaben und Nachweise, eines aktuellen gesellschaftspolitischen Engagements (z. B. in antifaschistischen/antirassistischen/queeren/feministischen/sozialen Initiativen, gewerkschaftlichen Zusammenhängen, in der akademischen Selbstverwaltung, der Umweltbewegung etc.) sind jedoch unabdingbar. Bewerber*innen ohne nachweisbares gesellschaftspolitisches Engagement können nicht für das Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden.

Was bedeutet „Nachweise des gesellschaftlichen Engagements oder von Gremientätigkeit“?

Sie müssen wenigstens Ihr aktuelles Engagement vom Verein, AStA, StuPa, pol. Gruppen (z. B. Antifa, Queergruppe) o. ä. bestätigen lassen. Bitte weisen Sie auch, falls zutreffend, Ihre Mitgliedschaft in der Partei Die Linke, beim SDS o. ä. nach. Bitte begründen Sie unter dem Punkt „Politische Interessen“ im Portal, wenn Sie keine Nachweise vorlegen können.

Was ist die Bayerische Formel?

Mit der Bayerischen Formel lässt sich der Notendurchschnitt berechnen.

Notenumrechnung nach der bayerischen Formel

x=1+3 (Nmax-Nd)/(Nmax-Nmin) 

x         = gesuchte Umrechnungsnote
Nmax = beste erziehlbare Note
Nmin  = unterste Bestehensnote
Nd      = erzielte Note

Bei den so berechneten Noten wird nur eine Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.

Beispiel:
Die bestmögliche Note an Ihrer Hochschule ist Note max=16, die schlechteste Note zum Bestehen einer Prüfung ist Note min=10. Die in der Prüfung erzielte Note ist Nd=13. Nach der Umrechnung ergibt sich die Note 2.5.

x= sought-after converted grade
Nmax= highest possible grade
Nmin= lowest passing grade
Nd= grade obtained

For the calculated grades only one digit after the decimal point will be taken into consideration.

Example
The highest possible grade at your university is grade Nmax=16, the lowest grade required for the passing of an examination is grade Nmin=10. The sought-after examination grade is Nd=13. After the conversion we obtain a grade of 2.5.

Werden nur Bewerber*innen bestimmter Disziplinen gefördert?

Prinzipiell können sich Doktorand*innen aller Fachrichtungen um ein Stipendium bewerben. Nur Promotionsbewerbungen in medizinischen Fächern (parallel zum Studium) können nicht angenommen werden.

Müssen Deutschkenntnisse auch dann nachgewiesen werden, wenn ich meine Promotion komplett in englischer Sprache absolviere?

Ja, Sie müssen deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau von B2 nachweisen. Unser ideelles Förderprogramm (Workshops, Seminare oder anderen Veranstaltungen vom Studienwerk) wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sowohl mündlich als auch schriftlich in deutscher Sprache kommunizieren und auch an diesen Veranstaltungen aktiv teilnehmen können.

Do I have to prove knowledge of German even if I complete my doctorate entirely in English?

Yes, you must provide proof of German language skills at least at the B2 level. Our ideal support program (workshops, seminars or other events from the Studienwerk) is usually carried out in German. It is therefore important that you can communicate both orally and in writing in German and also actively participate in these events.

Auf wieviel Monate muss der Arbeits- und Zeitplan ausgelegt sein?

Der Arbeits- und Zeitplan muss auf 36 Monate ausgelegt sein. Er muss mit dem evtl. Förderbeginn starten. Vorarbeiten tragen Sie bitte in der vorangestellten Spalte ein. Nutzen Sie bitte unbedingt die Vorlage auf unserer Homepage.

Gibt es eine Altersgrenze?

Eine Altersgrenze gibt es nicht. Allerdings sollten Sie sich in einem Alter befinden, in dem eine Promotion für Sie realistische Möglichkeiten bietet, einen wissenschaftlichen Beruf an einer Universität oder anderen Einrichtung zu ergreifen.

Wenn es besondere Gründe für Verzögerungen im durchschnittlichen Bildungsverlauf gibt, bitten wir diese im Lebenslauf anzugeben. Hierzu zählen z. B.:

  •  Kindererziehungszeiten
  • absolvieren des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg
  • eine Berufsausbildung vor dem Studium
  • längere Krankheiten; Beeinträchtigungen

Darf ich neben der Promotion arbeiten?

Nebentätigkeiten sind mit der Promotionsförderung der Rosa-Luxemburg-Stiftung vereinbar, wenn der Zeitaufwand 1/8 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (5 Stunden) bzw. bei einer Tätigkeit in Forschung und Lehre 1/4 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (10 Stunden) nicht überschreitet.

Darf ich neben der Promotion studieren?

Das Stipendium kann nur angetreten werden, wenn Sie nicht nebenbei studieren. Eine Promotion kann nicht gefördert werden, wenn Sie zum Beginn des Stipendiums noch ein Vollzeitstudium absolvieren.

Was ist mit Preförderung gemeint?

Wurde diese Promotion bereits mit öffentlichen Mitteln unterstützt, muss diese Förderzeit auf die Förderzeit der RLS von drei Jahren angerechnet werden. Sollten Sie bereits mehr als ein Jahr eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln erhalten haben, können Sie sich nicht mehr bei uns bewerben.

Wie oft kann ich mich bewerben?

Sie können sich maximal zwei Mal bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung für ein Stipendium bewerben.

Kann ich mich auch nur für die Übernahme der Druckkosten bewerben?

Nein. Druckkostenzuschüsse werden aktuell nicht vergeben.

Kann ich auch nur die ideelle Förderung in Anspruch nehmen?

Sie können sich nich für ausschließlich die ideelle Förderung bewerben.

Wie wird über die Bewerbung entschieden?

Über die Bewilligung von Stipendien wird in einem mehrstufigen Auswahlverfahren entschieden. Dazu werden die vollständigen Bewerbungen einer Vorauswahl unterzogen. Die Bewerber*innen, die aufgrund unserer Förderkriterien in die engere Auswahl für ein Stipendium gekommen sind, werden gebeten, sich mit ein*er der Vertrauensdozent*innen der Stiftung zum Gespräch zu treffen. Das Gesprächsprotokoll ist zusammen mit den eingereichten Unterlagen Grundlage für die Entscheidung des Auswahlausschusses. Die Zusage oder Ablehnung wird nicht begründet. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

In welchem Zeitraum finden die Gespräche mit den Vertrauensdozent*innen statt?

Die Gespräche mit den Vertrauensdozent*innen finden in der Regel von Mitte November bis Februar statt. Da das Gesprächsprotokoll für die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien vorliegen muss, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie in dieser Zeit für ein Gespräch zur Verfügung stehen. Es ist nicht möglich, individuelle Wünsche (z.B. Verschiebung des Gesprächs aufgrund von Urlaub) zu berücksichtigen. Wir bitten Sie, dies bei der Planung Ihrer Zeit zu berücksichtigen. Sollten Sie sich in diesem Zeitraum im Ausland befinden, teilen Sie uns das bitte schon, soweit möglich, in Ihrer Bewerbung mit. Dann können wir ein Gespräch per Skype einplanen. Die Einladung erfolgt per Mail.

Wann erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Nach ca. 2 Monaten werden diejenigen Bewerber*innen, die in die engere Wahl gekommen sind, zum Gespräch mit ein*er Vertrauensdozent*in eingeladen (per E-Mail). Bewerber*innen, die keine Einladung zu einem Gespräch erhalten, bekommen nach etwa 3 Monaten eine schriftliche Ablehnung per E-Mail. Der Auswahlausschuss tagt ca. 4 Wochen vor Förderbeginn. Mitteilungen über die Aufnahme in die Förderung werden dann etwa 3 Wochen vor Förderbeginn per E-Mail versandt. Danach erhalten die Bewerber*innen, die nicht in die Förderung aufgenommen werden konnten eine schriftliche Ablehnung per E-Mail. Gründe für Ablehnungen werden nicht mitgeteilt. Wir bitten Sie, von Nachfragen abzusehen.

Welche Erwartungen werden an Stipendiat*innen gestellt?

Es wird die aktive Beteiligung von Stipendiat*innen an der ideellen Förderung des Studienwerks bzw. die Teilnahme an Veranstaltungen des Studienwerks/des Stiftungsverbundes erwartet. Darüber hinaus erwarten wir eine zielstrebige Orientierung auf das Erreichen des Förderziels (Promotionsabschluss).

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Es ist gewährleistet, dass die persönlichen Unterlagen nur in die Hände der Personen gelangen, die mit der Auswahl der Bewerber*innen befasst sind, d. h. Mitglieder des Auswahlausschusses, die zuständigen Vertrauensdozent*innen und ggf. hinzugezogene weitere Gutachter*innen. Die Unterlagen abgelehnter Antragsteller*innen werden nach einer Aufbewahrungsfrist von 1,5 Jahr vernichtet.

Bitte teilen Sie uns Ihre Anschriftenänderung umgehend mit. Sollten Sie im Verlauf des Auswahlverfahrens ein anderes Stipendium annehmen, teilen Sie uns das bitte ebenfalls mit.