Nachricht | Stadt / Kommune / Region - Südliches Afrika Vertreibung und Räumung in Südafrika

30 Jahre Demokratie für die Frauen von «Happiness»?

Information

Happiness Village ist eine kleine informelle Siedlung in Marievale im East Rand, kurz vor den Stadtgrenzen Johannesburgs. Das Gebiet ist ein ehemaliger Hotspot für Goldminen. Das Dorf wurde gegründet, nachdem das südafrikanische Militär im November 2017 die Bewohner*innen der benachbarten Ex-Militärkaserne rechtswidrig und gewaltsam geräumt hatte. Der Fall Marievale wirft Fragen zur Rolle des Grunderwerbs angesichts von historischen, rassistisch diskriminierenden Gesetzen in Südafrika auf. Die aktuellen Gesetze garantieren zwar den Schutz bestimmter Bodenrechte, auch informeller Rechte, allerdings wurde noch nicht ausreichend geklärt, wie genau ein Grunderwerb erfolgen kann.

Die «unrechtmäßigen»[1] Bewohner*innen von Happiness Village leben mitunter schon seit etwa 32 Jahren auf diesem hart umkämpften Land. Eine ehemalige Wirtshausbesitzerin etwa ist die Erste, die auf die jüngste Räumungsanordnung der südafrikanischen Streitkräfte SANDF reagierte. Aufgrund ihres «unrechtmäßigen» Wohnstatus werden die Bewohner*innen, auch Frauen und Kinder, mit größerer Wahrscheinlichkeit zu Opfern von Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen. Sie haben kaum Mittel, sich gegen Räumungen zu wehren.

Dr. Janet Munakamwe forscht zum panafrikanischen Feminismus und ist Gastdozentin am Wits Mining Institute, University of the Witwatersrand.

Sikho Luthango ist Programmmanagerin und Forscherin mit Interesse an Menschenrechten und dem gerechten Übergang mit Schwerpunkt auf dem Bergbausektor.

Die Bewohner*innen mussten zahlreiche Menschenrechtsverletzungen erleiden, unter anderem das Recht auf Freizügigkeit. Mit Gräben um das Gelände errichtete das Militär Blockaden und Ausgangssperren, um zu kontrollieren, wer ein- und ausging (Mutandiro 2021). Die interviewten Frauen berichteten davon, dass sie heftig geschlagen wurden, wenn sie im Graben aufgefangen wurden. Die Lawyers for Human Rights (LHR) und Louise Du Plessis, Anwältin aus Marievale, beschreiben diesen Räumungsfall als einen der schlimmsten, die sie je erlebt haben. Schilderungen von Folter durch das Militär sind sogar in die Gerichtsakten eingegangen. Hinter den Räumungen steht der Versuch, die unrechtmäßigen Bewohner*innen von Happiness Village vom Land in Militärbesitz zu vertreiben. Die Armee behauptet, sie brauche alle Unterkünfte der geräumten Basis für die aktiven Streitkräfte, um dort militärische Übungen durchführen zu können (Mutandiro 2021).

Die Autorinnen dieses Beitrags haben Happiness Village und die alte Kaserne besucht, um Frauen über ihre Erfahrungen mit dem Bergbauunternehmen und der Gemeinde zu befragen. Alle Interviewten lebten schon über zehn Jahre dort und erhielten 2017 den ersten Räumungsbefehl. In der Kaserne wohnt mittlerweile nur noch eine Frau, während der Rest nach Happiness Village gezogen ist.

Zuletzt haben die SANDF einen rechtmäßigen Räumungsbeschluss und einen Umsiedlungsplan in ein anderes informelles Gebiet erwirkt und damit heftigen Protest in der Community ausgelöst. Die Interviewten beschreiben Zamani als ein Feuchtgebiet ohne angemessene Sanitärversorgung oder fließendes Wasser. Eine der Frauen sagte, dass sie schon einmal dort gelebt habe und «Wasser in die Hütten fließt, und wir das nicht wollen, wir wollen Ziegelsteine … Wir wollen Ziegelsteine». Sie erklärte, dass Taxifahrer*innen wegen Einschüchterungen nicht einmal mehr zur «ehemaligen» Militärbasis Marievale führen. Der Mangel an Verkehrsmitteln sei für die Bewohner*innen eine große Beeinträchtigung des Alltagslebens. Trotzdem würden sie es vorziehen, in Happiness Village zu bleiben, als «bis nach Zamani geschickt zu werden», wo sie mitunter von den dort Ansässigen bedroht würden, da sie um den Zugang zu staatlichem Wohnraum konkurrierten. Der Widerstand gegen die Umsiedlung rührt daher, dass die Leute nicht von einer Hütte in eine andere ziehen wollen, nachdem sie zuvor in der alten Kaserne gelebt hatten. Es ist eine Frage der Würde, nicht der grundsätzlichen Ablehnung. Wie es oft der Fall ist, untersagt auch der Anfang März 2024 zugestellte Gerichtsbeschluss den Familien, die für sie in Zamani vorgesehenen Wellblechkonstruktionen in jeglicher Weise zu verändern oder zu erweitern. Für Familien wie die einer Frau mit acht Kindern aus dem Ostkap ist das Leben in einer Ein-Zimmer-Hütte weder praktikabel noch würdevoll.

Wichtiger für diesen Beitrag ist jedoch der Umstand, dass sich die Siedlung in der Nähe der Ilangabi-Mine befindet. Im Zuge der von staatlicher Seite angeordneten Räumungen kam es auch zunehmend zum Verdacht, dass der tatsächliche Beweggrund hinter den Räumungen eine geplante Erweiterung der Mine sein könnte. Im September 2023 wurde die ansässige Bevölkerung über die Lokalzeitung zu einer Konsultation eingeladen, und zwar über einen Antrag auf Kohle- und Tongewinnungsrechte, eine Bergbaugenehmigung und eine Umweltgenehmigung für die Ilangabi-Mine gemäß dem Bergbaugesetz (Mineral Petroleum Resources Development Act, MPRDA) von 2002 und dem Umweltgesetz (National Environmental Management Act, NEMA) von 2008. Derzeit erstreckt sich die Mine bis in den südöstlichen Teil von Marievale, während Happiness Village sich im Nordosten befindet. Eine Erweiterung der Mine bedeutet, dass alle «rechtmäßigen Bewohner*innen» des Landes gemäß MPRDA konsultiert werden müssen. Die Bewohner*innen von Happiness Village oder der Kaserne müssen als unrechtmäßige Bewohner*innen jedoch nicht konsultiert werden.

Lücken im Gesetz

Der Fall Marievale verdeutlicht die Probleme, die durch die Gesetzeslücken im aktuellen Bergbau- und Bodenrecht, dem sogenannten «braunen Recht» entstehen. Das Gesetz zum vorläufigen Schutz informeller Bodenrechte (Interim Protection of Informal Land Act, IPILRA) verlangt, dass Inhaber*innen informeller Bodenrechte zu allen Entscheidungen zu konsultieren sind, die das von ihnen bewohnte Grundstück betreffen. Dies gilt jedoch nur für «rechtmäßige Bewohner*innen». Gemäß dem Gesetz zur Verhinderung illegaler Räumungen und zum unrechtmäßigen Bewohnen von Land (Prevention of Illegal Eviction from and Unlawful Occupation of Land Act 1998) ist unrechtmäßige Bewohner*in, wer Land ohne ausdrückliche oder stillschweigende Zustimmung des Eigentümers (oder der zuständigen Person) oder ohne ein gesetzliches Wohnrecht bewohnt.

Die Bewohner*innen von Happiness Village und der Kaserne gelten zwar nach IPILRA als unrechtmäßig, aufgrund der potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt- und Menschenrechte haben sie allerdings Anspruch auf eine Konsultation im Rahmen des NEMA, der grünen Gesetze. Grüne Gesetze sind hauptsächlich Rechtsvorschriften zu Umwelt- und Menschenrechten. Laut NEMA müssen Bergbauunternehmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen, nachdem sie eine Lizenz erhalten haben. Sämtliche Umsiedlungen, auf die sich diese grünen Gesetze anwenden lassen, müssen durch das jeweilige Bergbauunternehmen entschädigt werden. Da dies kostspielig und mühsam sein kann, versuchen viele Unternehmen, sich dieser Pflicht zu entziehen.

Im Folgenden sollen die Lücken im südafrikanischen Bergbaurecht (braunes Recht) näher betrachtet werden. Dabei wird insbesondere die Problematik angesprochen, was es bedeuten würde, wenn die in der Marievale-Kaserne lebenden Menschen im Rahmen des IPILRA als «rechtmäßige» Bewohner*innen anerkannt würden. Zudem wird die Anwendbarkeit des NEMA auf die Bewohner*innen von Happiness Village geprüft und hinterfragt, ob hinter der zügigen Räumung des Gebiets durch den Staat, die Gemeinde und das südafrikanische Militär nicht die Interessen des Bergbauunternehmens stehen könnten. Denn sollte es tatsächlich der Plan sein, die Mine auf das Gebiet der Siedlung zu erweitern, könnten durch eine zeitnahe Räumung NEMA-Konsultationen von «unrechtmäßigen» Bewohner*innen von Happiness Village und der Kaserne umgangen und die damit zusammenhängenden Kosten eingespart werden.

Boden und Bergbau in Südafrika seit Ende der Apartheid

Das Thema Boden- und Bergbaurechte in Südafrika bleibt auch nach der Apartheid komplex und führt oft zu Konflikten zwischen Staat und Communitys in informellen oder Bergbaugebieten. Die Vertreibung vom Land, oft mit gewaltsamen Mitteln, geht zum großen Teil auf das Erbe der Kolonialzeit und der Apartheid zurück. Das zeigt sich auch an den räumlichen Ungleichheiten, die während und nach der Apartheid galten.

Das rassistische Diskriminierungsregime der Kolonial- und Apartheidszeit prägt auch heute den rassifizierten Bergbau- und Arbeitssektor, so dass Schwarze unter der Zerrüttung ihres Umfelds und unter Vertreibung leiden, wenn sich der Bergbau auf ihr Land erstreckt. Sie sind besonders benachteiligt, weil sie kein sicheres Grundeigentum haben, im Gegensatz zu weißen Grundbesitzer*innen, die über Urkunden verfügen, um ihre Rechte und Ressourcen nachzuweisen und Oberflächenpachtverträge auszuhandeln (Heard-Hoare et al. 2021). Südafrikas rassistisch diskriminierende Gesetze führten zu weitverbreiteter Unsicherheit in Bezug auf Pachtverhältnisse und informelle Bodenrechte. Für bestimmte Menschen gab es rechtlichen Schutz. Allerdings wird die Frage nach der Art des Landerwerbs seltener thematisiert, um den Status des Bodenbesitzes zu bestimmen.

Mit dem Artikel 25 (6) der südafrikanischen Verfassung sollte das Recht auf sicheren Grundbesitz gewährleistet werden. Es folgte eine Reihe von Gesetzen, um Landarbeiter*innen und -bewohner*innen vor willkürlicher Landnahme zu schützen und den Zugang zu angemessenem Wohnraum sicherzustellen. Diese Gesetze schützen jedoch nur Grundbesitz außerhalb von Townships, und in Townships nur, wenn er für landwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Die Gesetze sollten in erster Linie die Bewohner*innen ländlicher Gegenden schützen, die von Subsistenzwirtschaft leben (Geduld 2023). In anderen Gesetzen ist geregelt, dass Bewohner*innen vor unrechtmäßigen Räumungen geschützt sind. Bevor ein Gericht die Räumung unrechtmäßiger Bewohner*innen anordnen kann, muss es zunächst feststellen, ob eine solche Maßnahme angemessen und rechtmäßig ist. Die Regierung verabschiedete das IPILRA, um die Bodenrechte Schutzbedürftiger abzusichern, und gab ihnen damit das Recht, Beeinträchtigungen ihrer informellen Bodenrechte abzulehnen. Einsprüche von Entwickler*innen oder der Regierung müssen vor Gericht verhandelt werden.

Frauen und Grundbesitz in Südafrika

Schwarze Frauen sind mit sich überlagernden Formen der Diskriminierung hinsichtlich Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und Klasse konfrontiert. Die Frauen aus Happiness Village haben zudem aufgrund ihres «illegalen Status» nur einen begrenzten Schutzanspruch aus den Land- und Bergbaugesetzen. Die geschlechtsbasierte Diskriminierung, der sie in ihren Communitys und in der Gesellschaft allgemein ausgesetzt sind, verschärft diese Benachteiligung nur noch mehr. Die Lage der Frauen von Happiness Village muss in den größeren Zusammenhang von Bodenrechten und deren Streitfragen und der zugrunde liegenden Machtverhältnisse gestellt werden. Erforderlich ist also ein Panoramablick auf einen historischen Zusammenhang, der im rassistischen Kolonialkapitalismus wurzelt.

Das westliche Konstrukt des Patriarchats gab es im vorkolonialen Afrika nicht. Boden befand sich in Gemeinbesitz, und das Geschlecht hatte keine Bedeutung. Dann stellte der Staat erst weiße, männlich bevormundete Haushalte besser und übertrug dieses Modell später auch auf Schwarze Haushalte (Seekings und Nattrass 2008). Das aufgezwungene Patriarchat, das aus drakonischen Bodengesetzen hervorging, zielte darauf ab, Hierarchien innerhalb der Familien zu etablieren und Frauen der männlichen Kontrolle zu unterwerfen. Zwar spielten Frauen eine aktive Rolle in der Landwirtschaft, doch die Gesetze stärkten die männliche Dominanz.

Schwarze Communitys und besonders Frauen litten während der Apartheid unter den diskriminierenden Gesetzen. Sie wurden systematisch ihrer Landrechte beraubt, was nicht zuletzt auch ihre Proletarisierung forcierte (Seekings und Nattrass 2008). Maßnahmen wie die Hüttensteuern zwangen Schwarze Männer, fortzuziehen und sich als billige Arbeitskräfte zu verdingen. Trotzdem wurde Afrika nie vollständig proletarisiert; die Subsistenzwirtschaft setzte sich fort (Simelane und Modisha 2008). In ihr arbeiteten Frauen auf in Gemeinbesitz befindlichem Boden und kümmerten sich um soziale Reproduktion, ohne dafür entlohnt zu werden. Auf diese Weise erhielten sie den Kapitalismus aufrecht (Burawoy 1976). Der koloniale Kapitalismus etablierte das Patriarchat und trennte die Produktion von der primär von Frauen besorgten sozialen Reproduktion.

Leubolt (2014) ist der Ansicht, dass die Fortschritte in Südafrika nach der Apartheid trotz der Versprechungen umfassender Wohnungsbauprogramme im Rahmen des Wiederaufbau- und Entwicklungsprogramms (RDP) minimal waren. So sind viele Menschen heutzutage desillusioniert, auch die Bewohner*innen von Happiness Village.

Unrechtmäßige Räumungen und ihre Auswirkung auf Frauen

Das Land, auf dem sich Happiness Village befindet, gehört dem Militär, das seit Winter 2017 versucht, die Siedlung zu räumen, als eine der ersten unrechtmäßigen Vertreibungen von etwa 100 Marievale-Familien stattfand. Die interviewten Frauen zeichneten ein düsteres und gewalttätiges Bild von dieser Nacht und erzählten von groben Menschenrechtsverletzungen. Ihnen seien nur drei Stunden gegeben worden, um das Gebiet zu verlassen. Eine Frau aus Lesotho, die dort gelebt hatte, hörte über ihre Freund*innen von der Räumung. Soldat*innen überbrachten ihr dann ein Schreiben und ließen ihr kaum Zeit, es durchzulesen: Sie sollte sofort ihre Sachen packen und gehen. Sie sagt, am schmerzlichsten sei für sie der Gedanke gewesen, mit ihrer schwangeren Tochter draußen schlafen zu müssen.

Das SANDF bot den Familien dann alternative Unterkünfte in Form von zwei Bungalows ohne jeglicher Privatsphäre oder Kochgelegenheit an, wo es nur wenige sanitäre Einrichtungen oder Trinkwasserversorgung gab. Der Oberste Gerichtshof erklärte später, dass die zur Verfügung gestellten Unterkünfte verfassungswidrig und ungeeignet seien, die Familien unterzubringen.

Als das Gericht die Räumung der Kaserne für unrechtmäßig erklärte und die Rücksiedlung der Bewohner*innen anordnete, musste also ein paar 100 Meter neben der Kaserne Happiness Village aus Wellblechhütten errichtet werden. Die Frau aus Lesotho berichtet außerdem, dass die Belästigung durch Soldat*innen – auch durch unangekündigte Militärübungen – seit dem Bau der informellen Siedlung sich nur noch weiter intensiviert hat. Derweil befinden sich die Bewohner*innen von Happiness Village in einem andauernden Rechtsstreit und weigern sich, nach Zamani in Duduza westlich von Marievale umgesiedelt zu werden.

In Ermangelung von Beschäftigungsmöglichkeiten in den Bergbaubetrieben sind die interviewten Frauen auf Sozialleistungen angewiesen. Die ehemalige Wirtshausbesitzerin musste ihr Geschäft altersbedingt aufgegeben. Die Frau aus Lesotho hat einen kleinen Garten in ihrem Hof und arbeitet in einem Geschäft in der Gegend. Keine der Frauen, mit denen wir gesprochen haben, hat Kinder, die im Bergbau arbeiten. Stattdessen kamen wir, als die Sonne während unseres Gesprächs unterging, an etwa 10 bis 15 jungen Männern vorbei, die mit Staub bedeckt waren, aber keine Arbeitskleidung trugen. Wir erfuhren, dass sie in der Community «Zama Zamas» genannt werden, ein geläufiger Begriff für den Kleinbergbau in Südafrika. Diese Art Arbeit ist unreguliert und stark kriminalisiert. Die offenbar jungen Männer schürfen ohne jegliche Gesundheits- oder Sicherheitsvorkehrungen. Es bleibt ihnen nichts anderes übrig, in einer Siedlung, die als «illegal bewohnt» gilt und deren Bewohner*innen von den meisten Arbeiten ausgeschlossen sind, auch vom nahe gelegenen Bergwerk. Es werden auch Vorwürfe laut, dass einige Militärs privat von den Zama Zamas einen Anteil fordern, was die SANDF jedoch bestreiten (Mutandiro 2021)

Die Räumung der Marievale-Bewohner*innen wurde 2018 zwar gerichtlich aufgehoben, aber nicht alle konnten in ihre Häuser zurückkehren; nur etwa drei Familien fanden in der alten Kaserne noch Platz. Richter Norman Davis befand damals, dass «unter dem Vorwand einer Militärübung […] Mitglieder der SANDF eine Aktion durchführten, die einer Zwangsräumung gleichkam». Er kam zu dem Schluss, dass die «Übung» nur dazu gedient hatte, «die Räumung [der Bewohner*innen] durch die Hintertür zu erreichen» (Sidu und Hodgson 2018). Die SANDF legten Berufung ein, hatten damit jedoch keinen Erfolg.

Im Mai 2020 wurden zehn Familien geräumt. Die Bewohner*innen erwirkten eine vorläufige gerichtliche Verfügung, dass die Räumungen zu stoppen seien. Die Gemeinde, die Stadt Ekhurhleni, teilte mit, dass sie die Bewohner*innen nicht räume, sondern lediglich nach Zamani umsiedele, obwohl dieses städtische Wohnungsbauprojekt erst zwei Jahre später fertiggestellt werden würde – Spannungen zwischen neuen und alten Bewohner*innen, die um den Zugang zu Wohnraum konkurrieren müssen, wurden damit wahrscheinlich verschärft (Mutandiro 2021). 2021 erwirkte die SANDF eine endgültige Räumungsverfügung, so dass die Community 2022 einen Umsiedlungsplan des südafrikanischen Wohnbauministeriums und der SANDF erwartete. Im Juli 2022 feuerte dann die Armee um Happiness Village herum Signalpistolen, Gewehre und andere Schusswaffen ab, ohne die Bewohner*innen vorher zu benachrichtigen (Mutandiro 2021).

Als wir Marievale im März 2024 besuchten, um Interviews zu machen, wurden wir von der neuesten Anordnung des Obersten Gerichtshofs zur «Noträumung» mit Frist zum 30. Juni 2024 überrascht. Die SANDF wollen bis Dezember 2024 auch die Unwilligen umsiedeln. Eine der interviewten Frauen sagte, der Zeitpunkt der Räumung sei wenig überraschend, da die SANDF sie seit 2017 schon dreimal im Winter räumen wollte: «Es ist fast so, als ob die Gemeinde und die Armee uns absichtlich in der kälteren Jahreszeit leiden lassen wollten, da die neueste Räumunga uch für Juni vorgesehen ist.» Und als die in Zivil gekleideten Soldat*innen von der Arbeit zurückkehren (wie es ein anderer Gerichtsbeschluss vorsieht, den die Community gegen die SANDF erzielt hat), ist die Angst spürbar.

Anwendung grüner Gesetze: Heimliche Zusammenarbeit zwischen Staat und Bergbauunternehmen?

Die Siedlung befindet sich vor den Tailings vom Goldabbau, die von Ergo Mining als Rekultivierungsprojekt vorgesehen sind. 2020 wurde eine von Ergo Mining beauftragte und von Kongiwe Environmental durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) veröffentlicht. Im Bericht heißt es, dass die Bewohner*innen von Happiness Village im Projektgebiet eine «gefährdete Bevölkerung» darstellen, «da sie im Allgemeinen wirtschaftlich benachteiligt sind und in der ungesunden Umgebung, der sie oft ausgesetzt sind, aus diesem Grund nur sehr wenig Widerstandskraft entgegensetzen könnten».

Eine weitere UVP im Auftrag der Ilangabi-Mine, die noch näher an Happiness Village liegt als die Tailings, kam zum gleichen Schluss: Die Auswirkungen des Bergbaus auf die Umwelt würden auch die Community gefährden. Gemäß den grünen Gesetzen ist das Bergbauunternehmen verpflichtet, sich mit der Community in Verbindung zu setzen, auch wenn diese unrechtmäßig auf dem Land lebt.

Von den interviewten Frauen, einschließlich der 32 Jahre dort lebenden ehemaligen Wirtshausbesitzerin, hatte allerdings keine etwas von Konsultationen mit der Firma gehört. Das könnte gegen die gesetzliche Verpflichtung des Bergbauunternehmens verstoßen, über den gesamten Lebenszyklus des Bergbaus dauerhaft Konsultationen durchzuführen. Außerdem war keine der Befragten sich dessen bewusst, dass die Erweiterung der Mine kürzlich auch in der Lokalzeitung angekündigt worden war. Das deutet darauf hin, dass sich das Unternehmen im Allgemeinen nicht an die grünen Gesetze gehalten hat.

Gemäß den grünen Gesetzen würde eine solche Erweiterung eine Umsiedlung von Happiness Village erfordern, was für das Unternehmen mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre, wenn die Bewohner*innen rechtmäßige wären. Ein Bericht des Land and Accountability Research Centre stellt fest, dass «in Südafrika der Kampf um eine gerechte und zumutbare Entschädigung vor der bergbaubedingten Umsiedlung in den vom Bergbau betroffenen Gebieten Anlass für große soziale Unruhen ist». Darüber hinaus bewerten die Bergbauunternehmen den Boden in Vorbereitung auf die Umsiedlung eher zu niedrig, da sie sich nur auf den Marktwert stützen und andere relevante Faktoren wie die Abhängigkeit vom Land für den Lebensunterhalt außer Acht lassen, etwa für die Weide- und Subsistenzwirtschaft (Herd-Hoare et al. 2021). Derartige Bewertungen befördern die Verarmung und wurden von verschiedenen Communitys angefochten. Die Umsiedlung wäre für Bergbauunternehmen potenziell teurer, wenn relevante Faktoren in Betracht gezogen würden.

Im Fall von Tendele Coal in Somkhele Kwazulu Natal beispielsweise wären die prognostizierten Gewinne nicht dieselben gewesen, wenn die Entschädigung für den Boden vor dem Bergbaubetrieb berücksichtigt worden wäre (Interview mit Johan Lorenzen in Luthango 2018). Bergbaubetrieben ist also sehr daran gelegen, Umsiedlungskosten zu vermeiden, um rentabel zu sein. In der Nähe von Happiness Village gibt es einen Flusslauf namens Blesbokspruit. Im Fluss leben einige Fische, und obwohl niemand, mit dem wir gesprochen haben, eine Verbindung zu Fischereiaktivitäten herstellte, könnte dies einer der Faktoren sein, die bei der Umsiedlung zu berücksichtigen sind, wenn der Bodenwert bestimmt wird. Außerdem befindet sich hinter dem Fluss ein Vogelschutzgebiet, ein Naturschutzgebiet und ein potenzieller Betrieb, der die Menschen in den umliegenden Gebieten beschäftigen könnte, auch wenn die Bewohner*innen des Happiness Village aufgrund ihres illegalen Status meist von diesen Lebensgrundlagen ausgeschlossen sind. Der derzeitige Umsiedlungsplan des Militärs konzentriert sich jedoch auf die Unrechtmäßigkeit der Bewohner*innen und klammert viele kritische Fragen aus, darunter auch die Frage, wie das Land überhaupt in Besitz genommen wurde.

Lücken in den braunen Gesetzen: Schutz «Wohnberechtigter » im Rahmen des IPILRA

Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts im Fall Maledu v. Itereleng aus dem Jahr 2018[2] dürfen Inhaber*innen informeller Bodenrechte sich gegen den Bergbau wehren. Das Urteil besagte, dass das Bergbaugesetz im Zusammenhang mit dem IPILRA gelesen werden müsse.[3] In der Praxis bedeutet das, dass der Erwerb von Bergbaurechten es Bergbauunternehmen nicht automatisch erlaubt, Communitys von ihrem Land zu vertreiben und die Inhaber*innen informeller Bodenrechte zu übergehen, insbesondere auf gewohnheitsrechtlich bewohntem Land. Dieses bahnbrechende Urteil betonte, dass Inhaber*innen informeller Bodenrechte das «Recht zum Nein» haben, wenn ihr Land direkt betroffen ist, und dass Unternehmen bei Fragen des Bergbaus ihre Konsultationen nicht traditionelle Führungspersönlichkeiten begrenzen dürfen.[4] Das Problem mit informellen Rechten besteht jedoch darin, dass sie nicht leicht festzulegen sind und angefochten werden können. Ein Beispiel dafür ist die Frage der «Wohnberechtigten».

Das Prinzip der freien, vorherigen und informierten Zustimmung (FPIC) ist entscheidend für die Wahrung der Selbstbestimmungsrechte und im IPILRA implizit enthalten. Demnach sind Communitys berechtigt, vor der Erteilung einer sogenannten social licence, der Akzeptanzerklärung durch die Bewohner*innen, eine angemessene Information, Konsultation und Zustimmung zu verlangen. Im Wesentlichen sollten sich die Communitys der potenziellen Risiken, einschließlich der sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen, voll bewusst sein. Zudem darf der Konsultationsprozess keine Manipulation oder Nötigung beinhalten. Das Recht, eine Einwilligung zu widerrufen und das «Recht zum Nein» geltend zu machen, setzt grundsätzlich Transparenz und eine verpflichtende Offenlegung von Informationen voraus.

Frauen, die als historisch benachteiligte Personen (HDI) eingestuft werden, haben das Recht, Entwicklungsprojekten zuzustimmen, die sie betreffen. Das WoMin Collective (2021) weist jedoch auf die zutiefst ungleichen Machtstrukturen hin, die das Zustimmungsrecht beeinflussen. In Armut lebende Frauen sind dreifacher Ausgrenzung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit und Klasse ausgesetzt, was ihre Stimme und ihren Einfluss auf die Entscheidungsfindung in der Community schwächt, wie es auch in Marievale der Fall war.

Voraussetzungen für eine Wohnberechtigung im Rahmen des IPILRA

Es ist fraglich, ob einige Bewohner*innen der alten Kaserne und von Happiness Village als Wohnberechtigte im Sinne des IPILRA angesehen werden können. Was genau «rechtmäßige Bewohner*innen» kennzeichnet, prüfte das Verfassungsgericht zuletzt im Fall Grobler v. Philips, in dem über die Rechtmäßigkeit der Räumung von Clara Philips aus ihrem Haus am Westkap entschieden wurde. Gegen das Urteil beantragen die LHR aktuell noch eine Änderung. Eine Anfechtung ist sinnvoll, weil das Urteil Lücken in den Gesetzen aufzeigt, etwa bei der Definition «rechtmäßiger Bewohner*innen» in einem Land, in dem Rassismus institutionalisiert war, was sich nicht zuletzt in diskriminierenden Bodengesetze niederschlug, aber auch in den unterschiedlichen Arten des Landerwerbs nach der Apartheid. Bei einer Änderung des Urteils würden Fragen, ob Philips tatsächlich als unrechtmäßige Bewohnerin gelten müsse und ob eine Räumung gerecht und angemessen war, insbesondere angesichts der rassistischen Gesetze zum Bodenerwerb zur Zeit der Apartheid, Philips fortgeschrittenem Alter, der Wohndauer von etwa 70 Jahren und ihrer Benachteiligung als weiblich geführter Haushalt behandelt (Geduld 2023). Darüber hinaus stellten sich Probleme zur Bodenumwidmung, die außerhalb ihrer Kontrolle lagen.

Geduld ist der Ansicht, dass im Urteil Grobler v. Philips die Perspektive der Bewohnerin, der von den Vorbesitzer*innen des Grundstücks lebenslange Wohnrechte eingeräumt worden waren, nicht berücksichtigt worden sei, und betont, dass die persönlichen Umstände der Menschen, die auf Farms leben und arbeiten, angemessen einbezogen werden. Auch fordert Artikel 39 der Verfassung, wie der jüngste Bericht der Bodenkommission festhält, dass bei der Auslegung von Eigentumsrechten die Gesichtspunkte von Würde, Gleichheit und Freiheit ebenso zu bedenken seien wie der Status unrechtmäßiger Bewohner*innen eines Grundstücks. Geduld betont weiter einen starken Zusammenhang zwischen Philips’ Würde und ihrer Umsiedlung, auch wenn ihr eine alternative Unterkunft angeboten wurde. Geduld behauptet zudem, dass innerhalb eines neoliberalen Bodenregimes Privatisierung, Austerität und Deregulierung ebenfalls wichtige Überlegungen beim Schutz des Grundbesitzes seien. Daher müsse das Gericht prüfen, ob der Schutz für Philips im Rahmen des IPILRA gewährt werden solle.

Das IPILRA erkennt verschiedene Arten von informellen und gewohnheitsmäßigen Bodenrechten an. Dazu gehören die Rechte von jenen, die irgendwo in Südafrika seit Anfang 1993 ununterbrochen wie Eigentümer*innen auf einem Grundstück gelebt haben. Diese Menschen werden «Wohnberechtigte» genannt.

Um als Wohnberechtigte im Rahmen des IPILRA zu gelten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.[5] Die LHR verteidigten Philips und vertraten dabei die Ansicht, dass sie das Grundstück nach Treu und Glauben «wie eine Inhaberin des Wohnrechts bewohnt, ohne Gewalt, offen und ohne die ‹Erlaubnis› der betroffenen Eigentümer*innen», wodurch sie möglicherweise als Wohnberechtigte nach IPILRA gelte.[6]

Einige der Interviewten beschrieben ihren Zuzug zum Militärstützpunkt Marievale als gewaltfrei. Die ehemalige Wirtshausbesitzerin schildert die Situation zunächst als ein Verhältnis von Mieterin und «Vermieter». Sie zahlte Miete an eine Agentur, die die Bewohnung der Bunker ermöglichte und bei auftretenden Abflussverstopfungen half. Wer die Agentur ist und auf welcher Grundlage die Bunker vermietet wurden, ist unklar. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Erlaubnis, die Bunker zu bewohnen, nicht von den SANDF kam, denen die Immobilie gehört. Die ehemalige Wirtshausbesitzerin berichtete, dass die meisten Soldat*innen das Gebiet verlassen hätten und dass eine*r der Generäl*innen den Soldat*innen sogar den Zutritt zum Gelände «verboten» habe, weil es nicht mehr als Teil der Militärbasis angesehen werde. Sie erzählte auch, dass eine*r der Generäl*innen sie gebeten habe, die Soldat*innen nicht mehr zu bedienen, da diese sich nicht mehr in dem Gebiet aufhalten dürften. Trotz der vielen Zwangsräumungen bleibt sie in ihrem Haus. Daher wird an dieser Stelle die Auffassung vertreten, dass die Umstände der Ansiedlung in der alten Kaserne wie in dem von LHR verfolgten Fall Grobler v. Philips näher untersucht werden müssen. Dies sollte den Umständen des Landerwerbs neues Gewicht verleihen, was in einem Land mit historischer rassistischer Diskriminierung und Entrechtung von Frauen ein sehr wichtiger Gesichtspunkt ist.

Während das Gericht offene Problemstellungen zu den braunen Gesetzen Südafrikas prüft, sollen die Bewohner*innen von Happiness Village bis zum 30. Juni 2024, mitten im Winter, in Hütten ziehen, von einer informellen Siedlung zur anderen. Die Klärung dieser Fragen ist insofern von Bedeutung, als sie eine Lücke in den südafrikanischen Bodengesetzen füllt, die sich auf Bergbauprojekte und betroffene Communitys mit informellen Bodenrechten und einem unrechtmäßigen Status auswirken können, obwohl die Entscheidungen des Gerichts möglicherweise nicht direkt auf die Bewohner*innen von Happiness Village und der Marievale-Militärbasis anwendbar sind.

Aber die ehemalige Wirtshausbesitzerin, die seit fast 32 Jahren dort lebt, wirft die Frage auf: Was ist mit ihrer Würde, wenn sie im Alter von ihrem Haus in eine Hütte in Zamani umgesiedelt wird?

Fazit: Widersprüche in den braunen Gesetzen und Geschlechterungleichheiten nach 30 Jahren Demokratie

Ähnlich wie der Fall Grobler unterstreichen die rechtswidrigen Räumungen in Marievale das Vermächtnis des rassistischen Kolonialismus, das bis heute die Grundbesitzverhältnisse in der Zeit nach der Apartheid prägt, auch in den Städten. Die Entrechtung betrifft die Männer und Frauen in Happiness Village gleichermaßen, allerdings sind Frauen aufgrund von Klassen- und Geschlechterunterschieden besonders benachteiligt.

Unklarheit darüber, wie das Land erworben wurde und wie die Marievale-Bewohner*innen dazu kamen, die alte Kaserne zu besetzen, wirft Fragen nach der Handlungsfähigkeit und Benachteiligung von Frauen auf. Während die grünen Gesetze «illegale Bewohner*innen» schützen, wie im Fall von Happiness Village, entrechten die Lücken in den braunen Gesetzen unangemessen viele Bewohner*innen, vor allem diejenigen, die seit mehr als 30 Jahren dort leben, und insbesondere Frauen.

Angesichts der im Bergbausektor üblichen Zusammenarbeit zwischen Staat und Berbauunternehmen, sind Zweifel an der Redlichkeit der SANDF-Absichten durchaus berechtigt. Dies gilt vor allem dann, wenn Bergbauunternehmen Umsiedlungskosten tragen müssten, falls die Bewohner*innen von Happiness Village nach den grünen Gesetzen als schutzbedürftig eingestuft werden.

Außerdem verschärfen die Lücken in den braunen Gesetzen die geschlechtsspezifischen Ungleichheiten im Grundbesitz, denn der rechtliche Status des bewohnten Landes überlagert eine mögliche Konzentration auf Geschlecht in den Bodenrechten. Dergleichen Widersprüche verhindern soziale, wirtschaftliche Teilhabe und Menschenrechte, die in etlichen Gesetzen der letzten 30 Jahre Demokratie das Ungleichgewicht der Vergangenheit eigentlich mildern sollten. Mit diesem Beitrag fordern wir, dass die persönlichen Hintergründe unrechtmäßiger Bewohner*innen beim Grunderwerb ordentlich berücksichtigt werden, damit ihre Würde gewahrt wird, insbesondere angesichts der früheren rassistischen Apartheidgesetze in Südafrika.
 

Die Autorinnen danken Sandile Nombeni und Louise Du Plessis sowie all den Frauen, die zu dieser Studie beigetragen haben.

Übersetzung aus dem Englischen von André Hansen und Charlotte Thießen für Gegensatz Translation Collective.

Literaturangaben
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[1] Prevention of Illegal Eviction from and Unlawful Occupation of Land Act 1998 (PIE).

[2] Maledu and Others v Itereleng Bakgatla Mineral Resources (Pty) Limited and Another (CCT265/17) [2018] ZACC 41; 2019 (1) BCLR 53 (CC); 2019 (2) SA 1 (CC) (25. Oktober 2018).

[3] Artikel 11 (1) des MPRDA zur Regulierung der Bergbaurechte.

[4] In Südafrika gibt es eine Bestimmung für gewohnheitsrechtliche Bodenrechte, wonach traditionelle Autoritäten die Treuhänder*innen des Landes sind. Als solche sind sie zwar nicht die Eigentümer, doch Bergbauunternehmen konsultieren tendenziell nur sie.

[5] Artikel 2 besagt, dass «keiner Person ohne ihre Zustimmung ein informelles Recht auf Boden entzogen werden darf». In Absatz 4 heißt es dann: «Die für die Einstufung als Wohnberechtigte erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen sind die folgenden: a) Bewohnen des Landes durch eine Person, b) als wäre sie die Eigentümer*in, c) ohne Gewalt, d) offen, e) ohne Erlaubnis der registrierten Eigentümer*in f) für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Jahren g) vor dem 31. Dezember 1997.»

[6] Das IPILRA gilt jedoch nicht für Personen, die Rechte als Mieter*innen, Arbeitspächter*innen, Farmpächter*innen oder Angestellte haben, wenn dieses Recht rein vertraglicher Natur ist. Die Vorschrift gilt auch nicht für Personen, die Rechte auf der Grundlage einer befristeten Erlaubnis der Eigentümer*in oder der rechtmäßigen Nutzer*in haben.